Laut Waffengesetz zählt das Kubotan nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen und ist somit nicht verboten.
Feststellungsbescheid der BRD und Austria
Laut Bundenkriminalamts bezgl. dem neuen Waffengesetz ab 01.04.2008: ist der Kubotan keine Hieb- und Stosswaffe i.S.d. §1 Abs.2 a WaffG. Die Verbotseigenschaft im Sinne der Anlage 2 zu § 2 Abs.3 WaffG- Waffenliste 1, Nr. 1.3.1. wird verneint!
Der Kubotan ist nach ho. Rechtsansicht in Österreich keine Waffen im Sinne der Definition des § 1 Waffengesetz 1996 , sondern handelt es sich um ein U?bungs- und Trainingssportgegenstand. Festgestellt vom Bundesminesterium für Inneres GZ.: BMI-VA1903/0105-III/3/2009
Somit spricht auch juristisch nichts dagegen den Kubotan und Consorten weiterhin mit sich zu führen und zur Selbstverteidigung nutzen, weil er nicht als verbotene Waffe eingestuft wird.
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